Neues Portal: Anzeigepflicht für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider gemäß 42. BImSchV

Die Anzeigepflicht nach § 13 der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) gilt ab dem 19.07.2018. Alle Betreiber müssen vom 19.07.2018 bis zum 19.08.2018 ihre Bestandsanlagen, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen, anzeigen. Dies gilt außerdem für auch Neuanlagen, Änderungen der Anlagen, Anlagenstilllegungen und Betreiberwechsel.

Das Onlineprotal zur Anzeige von Kühlanlagen nach § 13 der 42. BImSchV wird am 19.07.2018 freigeschaltet. Auch die Informationspflichten nach § 10 der 42. BImSchV bei Überschreitung von Maßnahmewerten müssen über das Online-Portal abgewickelt werden.

Wir haben Ihnen hier einige weiterführende Links zusammen gestellt:

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