Neue Pflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen (only in german)
Am 19. Juli 2017 wurde die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz veröffentlicht und ist somit ab dem 19.August 2017 rechtskräftig.
Ziel und Inhalt der Verordnung ist der hygienisch einwandfreie Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern.
Die Verordnung enthält zahlreiche Pflichten und Vorgaben für die Betreiber derartiger Anlagen. Diese beinhalten unter anderem:
- Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und eines Maßnahmenkatalogs
- Dokumentation hygienerelevanter Parameter in einem Betriebstagebuch
- Regelmäßige mikrobiologische Beprobung des Systemwassers
- Anzeige der Anlage in ein Melderegister
Den Volltext der Verordnung können Sie unter folgendem Link zum Bundesgesetzblatt aufrufen: 42. BImSchV-Volltext
Eine Informationsbroschüre des VDI zum Thema finden Sie unter: VDI Info Verdunstungskühlanlagen
Im September und Oktober 2017 bietet CSC JÄKLECHEMIE die ersten Schulungen zu diesem Themenkomplex an.