Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß BDSG § 4g (2)
Grundlage:
Gemäß §4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in §4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen.
Name der verantwortlichen Stelle:
CSC JÄKLECHEMIE GmbH & Co. KG
Registergericht Nürnberg HRA 1048
Komplementär:
SPÄTH Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH
Registergericht Nürnberg HRB 13962
Geschäftsführer:
Robert Späth, Bernd A. Kurth
Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Matthiasstraße 10-12
90431 Nürnberg
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung:
Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt für eigene Zwecke (§ 28 BDSG). Zweck des Unternehmens ist der Einkauf und Verkauf von chemischen Produkten und komplementären Dienstleistungen sowie aller dazu notwendigen geschäftlichen Tätigkeiten.
Betroffene Personengruppen, Daten und Datenkategorien
Mitarbeiterdaten/ Personaldaten
Adressdaten, weitere Daten gemäß gesetzlicher und tariflicher Notwendigkeiten, Vertragsdaten
Kundendaten
Adressdaten, Geschäftsvorgangsdaten, Vertragsdaten
Lieferantendaten
Adressdaten, Geschäftsvorgangsdaten, Vertragsdaten
Interessentendaten
Adressdaten, Vorgangsdaten
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Externe Stellen und interne Abteilungen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke sowie gesetzlicher und tariflicher Verpflichtungen
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
Externe Auftragnehmer gemäß § 11 BDSG
Regelfrist für die gelöschten Daten
Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungspflichten und Fristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden diese gelöscht, wenn die oben genannten Zwecke wegfallen.
Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist zur Zeit nicht geplant.
Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung
Unser Unternehmen betreibt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere die Anforderungen, die in § 9 und der Anlage dazu formuliert sind. Die Maßnahmen betreffen die Bereiche Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle und Verfügbarkeitskontrolle.






