Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß BDSG § 4g (2)

 

Grundlage:

Gemäß §4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in §4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen.

 

Name der verantwortlichen Stelle:

CSC JÄKLECHEMIE GmbH & Co. KG

Registergericht Nürnberg HRA 1048

Komplementär:

SPÄTH Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH

Registergericht Nürnberg HRB 13962

Geschäftsführer:

Robert Späth, Bernd A. Kurth

 

Anschrift der verantwortlichen Stelle:

Matthiasstraße 10-12

90431 Nürnberg

 

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung:

Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt für eigene Zwecke (§ 28 BDSG). Zweck des Unternehmens ist der Einkauf und Verkauf von chemischen Produkten und komplementären Dienstleistungen sowie aller dazu notwendigen geschäftlichen Tätigkeiten.

 

Betroffene Personengruppen, Daten und Datenkategorien

Mitarbeiterdaten/ Personaldaten

Adressdaten, weitere Daten gemäß gesetzlicher und tariflicher Notwendigkeiten, Vertragsdaten

Kundendaten

Adressdaten, Geschäftsvorgangsdaten, Vertragsdaten

Lieferantendaten

Adressdaten, Geschäftsvorgangsdaten, Vertragsdaten

Interessentendaten

Adressdaten, Vorgangsdaten

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

Externe Stellen und interne Abteilungen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke sowie gesetzlicher und tariflicher Verpflichtungen

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften

Externe Auftragnehmer gemäß § 11 BDSG

 

Regelfrist für die gelöschten Daten

Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungspflichten und Fristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden diese gelöscht, wenn die oben genannten Zwecke wegfallen.

 

Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist zur Zeit nicht geplant.

 

Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung

Unser Unternehmen betreibt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere die Anforderungen, die in § 9 und der Anlage dazu formuliert sind. Die Maßnahmen betreffen die Bereiche Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle und Verfügbarkeitskontrolle.